241. Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?

Antwortmöglichkeiten

  1. Sie muss an ihre Krankenkasse schreiben.
  2. Sie muss nichts tun, denn sie bekommt automatisch Elterngeld.
  3. Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
  4. Sie muss das Arbeitsamt um Erlaubnis bitten.

Richtige Antwort

Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.

Erläuterung

Elterngeld ist eine Sozialleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und wird nur auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Elterngeldstelle gewährt. Gesetzlich kann es rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, weshalb eine fristgerechte Antragstellung zentral ist. Verfassungsrechtlich konkretisiert das Elterngeld den Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 und 4 GG, das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie die Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.