241. Frau Seger bekommt ein Kind. Was muss sie tun, um Elterngeld zu erhalten?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Sie muss einen Antrag bei der Elterngeldstelle stellen.
Erläuterung
Elterngeld ist eine Sozialleistung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) und wird nur auf Antrag bei der nach Landesrecht zuständigen Elterngeldstelle gewährt. Gesetzlich kann es rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, weshalb eine fristgerechte Antragstellung zentral ist. Verfassungsrechtlich konkretisiert das Elterngeld den Schutzauftrag aus Art. 6 Abs. 1 und 4 GG, das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) sowie die Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.