245. Wer darf in Deutschland nicht als Paar zusammenleben?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
4. Anne (13 Jahre) und Tim (25 Jahre)
Erläuterung
Das Grundgesetz schützt die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie Ehe und Familie (Art. 6 GG); gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind seit 2017 durch die „Ehe für alle“ rechtlich gleichgestellt (nach Aufhebung des § 175 StGB 1994; eingetragene Lebenspartnerschaften seit 2001). Grenzen setzt jedoch der Kinder- und Jugendschutz: sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind nach § 176 StGB ausnahmslos strafbar; für 14–15-Jährige bestehen weitere Schutzvorschriften (§ 182 StGB). Ein Erwachsener darf daher mit einer 13‑Jährigen nicht „als Paar“ zusammenleben, da dies typischerweise eine sexualisierte Beziehung impliziert und staatliche Schutzpflichten zugunsten des Kindeswohls (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG; SGB VIII) sowie das Verbot der Eheschließung unter 18 Jahren (§ 1303 BGB n. F., Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen 2017) entgegenstehen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.