256. Ein Ehepaar möchte in Deutschland ein Restaurant eröffnen. Was braucht es dazu unbedingt?

Antwortmöglichkeiten

  1. eine Erlaubnis der Polizei
  2. eine Genehmigung einer Partei
  3. eine Genehmigung des Einwohnermeldeamts
  4. eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde

Richtige Antwort

eine Gaststättenerlaubnis von der zuständigen Behörde

Erläuterung

Nach Art. 12 Abs. 1 GG besteht zwar Berufsfreiheit, doch das Gaststättengewerbe unterliegt der einfachgesetzlichen Regulierung durch die Gewerbeordnung und – seit der Föderalismusreform 2006 – vor allem landesrechtliche Gaststättengesetze (teils anstelle des Bundes‑Gaststättengesetzes). Für ein Restaurant, das Alkohol ausschenkt, ist regelmäßig eine Gaststättenerlaubnis der zuständigen Ordnungs‑ bzw. Gewerbebehörde erforderlich; bei ausschließlich alkoholfreiem Angebot genügt die Gewerbeanmeldung. Die Erlaubnispflicht dient dem Schutz der Allgemeinheit (Zuverlässigkeitsprüfung, Jugend‑ und Gesundheitsschutz) und hat nichts mit Polizei, Parteien oder dem Einwohnermeldeamt zu tun.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.