255. Bei Erziehungsproblemen können Eltern in Deutschland Hilfe erhalten vom …

Antwortmöglichkeiten

  1. Ordnungsamt.
  2. Schulamt.
  3. Jugendamt.
  4. Gesundheitsamt.

Richtige Antwort

Jugendamt.

Erläuterung

Zuständig ist das Jugendamt; seine Aufgaben beruhen auf dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), insbesondere den „Hilfen zur Erziehung“ nach §§ 27 ff. SGB VIII. Art. 6 Abs. 2 GG garantiert das Primat der Eltern in der Erziehung, verpflichtet den Staat aber in seinem „Wächteramt“ zum Schutz des Kindeswohls und zur Unterstützung der Familie. Diese Aufgaben sind kommunal zu erfüllen (Träger: örtliche Jugendhilfeträger) und folgen dem Subsidiaritätsprinzip mit starker Einbindung freier Träger. Ordnungs-, Schul- und Gesundheitsämter haben andere Zuständigkeiten und bieten nicht die gesetzlich normierten Erziehungshilfen des Jugendamts.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.