285. Frau Frost arbeitet als fest angestellte Mitarbeiterin in einem Büro. Was muss sie nicht von ihrem Gehalt bezahlen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Umsatzsteuer
Erläuterung
Als Arbeitnehmerin ist sie nicht Umsatzsteuerschuldnerin; die Umsatzsteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer auf Lieferungen und sonstige Leistungen, deren Steuerschuldner grundsätzlich der Unternehmer ist (§ 13a UStG), während die wirtschaftliche Belastung die Endverbraucher trifft. Dagegen werden Lohnsteuer als Quellenabzug der Einkommensteuer (§ 38 EStG) sowie die Arbeitnehmeranteile zur Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung kraft Gesetzes vom Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und abgeführt (SGB III, V, VI). Dieses System der beitragsfinanzierten Sozialversicherung wurzelt in der Bismarckschen Tradition und ist verfassungsrechtlich im Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG verankert. Finanzverfassungsrechtlich ist die Umsatzsteuer eine Gemeinschaftsteuer nach Art. 106 GG, nicht aber eine vom Arbeitsentgelt zu entrichtende Abgabe.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.