39. Was hat jedes deutsche Bundesland?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
eine eigene Regierung
Erläuterung
Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG); die Länder besitzen Staatsqualität mit eigenen Verfassungen, Parlamenten und Landesregierungen (Art. 28 Abs. 1, Art. 30 GG). Außenpolitik ist grundsätzlich Bundessache; Länder können nur in ihrer Zuständigkeit und mit Zustimmung der Bundesregierung Verträge schließen (Art. 32 GG). Die Währungshoheit liegt nicht bei den Ländern – früher beim Bund (Art. 88 GG), seit Maastricht als ausschließliche Zuständigkeit der EU (Art. 3 Abs. 1 lit. c AEUV). Die Streitkräfte sind ausschließlich Bundessache (Art. 87a GG); daher hat jedes Land zwar eine eigene Regierung, aber weder Außenminister noch eigene Währung oder Armee.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.