39. Was hat jedes deutsche Bundesland?

Antwortmöglichkeiten

  1. einen eigenen Außenminister / eine eigene Außenministerin
  2. eine eigene Währung
  3. eine eigene Armee
  4. eine eigene Regierung

Richtige Antwort

eine eigene Regierung

Erläuterung

Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1 GG); die Länder besitzen Staatsqualität mit eigenen Verfassungen, Parlamenten und Landesregierungen (Art. 28 Abs. 1, Art. 30 GG). Außenpolitik ist grundsätzlich Bundessache; Länder können nur in ihrer Zuständigkeit und mit Zustimmung der Bundesregierung Verträge schließen (Art. 32 GG). Die Währungshoheit liegt nicht bei den Ländern – früher beim Bund (Art. 88 GG), seit Maastricht als ausschließliche Zuständigkeit der EU (Art. 3 Abs. 1 lit. c AEUV). Die Streitkräfte sind ausschließlich Bundessache (Art. 87a GG); daher hat jedes Land zwar eine eigene Regierung, aber weder Außenminister noch eigene Währung oder Armee.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.