40. Mit welchen Worten beginnt die deutsche Nationalhymne?

Antwortmöglichkeiten

  1. Völker, hört die Signale …
  2. Einigkeit und Recht und Freiheit …
  3. Freude schöner Götterfunken …
  4. Deutschland einig Vaterland …

Richtige Antwort

Einigkeit und Recht und Freiheit …

Erläuterung

Die deutsche Nationalhymne ist das „Deutschlandlied“ (Text 1841 von Hoffmann von Fallersleben, Melodie 1797 von Joseph Haydn); seit 1952 und 1991 für das wiedervereinigte Deutschland bestätigt ist ausschließlich die dritte Strophe („Einigkeit und Recht und Freiheit …“) amtlich. Dies wurde nicht durch Gesetz, sondern durch einen Briefwechsel zwischen Bundeskanzler und Bundespräsident (1952 Adenauer/Heuss; 1991 Kohl/von Weizsäcker) bestimmt und ist gefestigte Staatspraxis. Die Trias Einigkeit–Recht–Freiheit korrespondiert den Leitprinzipien des Grundgesetzes (staatliche Einheit, Rechtsstaat, Grundrechte). Die anderen Zeilen stammen aus der „Internationale“ („Völker, hört die Signale …“), Schillers „Ode an die Freude“ (EU-Hymne) und der DDR-Hymne „Auferstanden aus Ruinen“ („Deutschland, einig Vaterland“).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.