450. Welchen Minister / welche Ministerin hat Schleswig-Holstein nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
2. Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
Der Bund hat die ausschließliche Zuständigkeit für die auswärtigen Angelegenheiten (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG) und vertritt Deutschland völkerrechtlich nach außen (Art. 32 GG); daher existiert in den Ländern kein Ressort „Außenminister/in“. Länder dürfen in Angelegenheiten ihrer Gesetzgebungskompetenz mit Zustimmung der Bundesregierung Staatsverträge schließen (Art. 32 Abs. 3 GG) und unterhalten Europa‑/Internationalbüros, doch ersetzt dies kein Außenministerium. Die einheitliche Außenvertretung ist seit Kaiserreich und Weimarer Republik verfassungsrechtlich verankert; das Grundgesetz knüpft hieran an, um außenpolitische Kohärenz zu sichern. Schleswig-Holstein betreibt grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Dänemark und in der Fehmarnbelt-Region über Staatskanzlei oder Fachressorts, nicht über einen „Außenminister“.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.