61. Was bedeutet „Volkssouveränität“?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Erläuterung
Volkssouveränität ist ein tragendes Strukturprinzip des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 2 GG): Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird durch Wahlen und Abstimmungen sowie durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Damit knüpft das Grundgesetz an die Weimarer Verfassung an und bricht mit vormodernen Vorstellungen monarchischer Souveränität; zugleich steht kein Organ – auch nicht das Bundesverfassungsgericht – über der Verfassung, sondern ist an sie gebunden. Als Ausdruck des pouvoir constituant ist die Volkssouveränität durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) vor Abschaffung geschützt; Parteien (Art. 21 GG) und Verbände vermitteln Interessen, üben jedoch keine originäre Souveränität aus.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.