10. Was ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar?

Antwortmöglichkeiten

  1. die Prügelstrafe
  2. die Folter
  3. die Todesstrafe
  4. die Geldstrafe

Richtige Antwort

die Geldstrafe

Erläuterung

Nach dem Grundgesetz sind Folter sowie unmenschliche oder erniedrigende Behandlung absolut verboten; dies folgt aus der Unantastbarkeit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und wird in Art. 104 Abs. 1 S. 2 GG ausdrücklich bekräftigt. Die Todesstrafe ist durch Art. 102 GG abgeschafft. Die Prügelstrafe als staatlich verhängte Züchtigung verstieße gegen Menschenwürde und Verhältnismäßigkeit und ist verfassungswidrig. Gesetzlich vorgesehene, verhältnismäßige Geldstrafen sind dagegen mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG vereinbar.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.