9. Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …

Antwortmöglichkeiten

  1. Schutz der Familie
  2. Menschenwürde
  3. Asyl
  4. Meinungsfreiheit

Richtige Antwort

Asyl

Erläuterung

Das Asylgrundrecht (Art. 16a GG) ist das einzige Grundrecht, das seinem Sinn und seiner Ausgestaltung nach ausschließlich Nichtdeutschen zugutekommt; Deutsche können in ihrem eigenen Staat kein Asyl in Anspruch nehmen. Die übrigen genannten Rechte – Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) – sind Jedermann-Grundrechte und gelten für alle Menschen in Deutschland. Seit dem Asylkompromiss von 1993 ist Art. 16a durch Regelungen zu sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten stark eingeschränkt und verknüpft mit unionsrechtlichen Zuständigkeitsregeln (Dublin-System). Zugleich bleibt die Menschenwürdegarantie als objektive Wertordnung stets beachtlich, etwa beim Abschiebungsschutz.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.