9. Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländer / Ausländerinnen? Das Grundrecht auf …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Asyl
Erläuterung
Das Asylgrundrecht (Art. 16a GG) ist das einzige Grundrecht, das seinem Sinn und seiner Ausgestaltung nach ausschließlich Nichtdeutschen zugutekommt; Deutsche können in ihrem eigenen Staat kein Asyl in Anspruch nehmen. Die übrigen genannten Rechte – Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) – sind Jedermann-Grundrechte und gelten für alle Menschen in Deutschland. Seit dem Asylkompromiss von 1993 ist Art. 16a durch Regelungen zu sicheren Dritt- und Herkunftsstaaten stark eingeschränkt und verknüpft mit unionsrechtlichen Zuständigkeitsregeln (Dublin-System). Zugleich bleibt die Menschenwürdegarantie als objektive Wertordnung stets beachtlich, etwa beim Abschiebungsschutz.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.