99. Wer bezahlt in Deutschland die Sozialversicherungen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
  2. nur Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen
  3. alle Staatsangehörigen
  4. nur Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen

Richtige Antwort

Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen

Erläuterung

Die Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) erfolgt grundsätzlich paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den Regeln des SGB IV im Umlageverfahren; die gesetzliche Unfallversicherung wird hingegen allein von den Arbeitgebern getragen, ergänzt um Bundeszuschüsse in einzelnen Zweigen. Beitragspflichten knüpfen an Beschäftigung und Mitgliedschaft an, nicht an die Staatsangehörigkeit, weshalb „alle Staatsangehörigen“ rechtlich unzutreffend ist. Die Optionen „nur Arbeitnehmer“ oder „nur Arbeitgeber“ verfehlen das Paritätsprinzip, auch wenn es Modifikationen gibt (z. B. Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen). Dieses System konkretisiert das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG als Ausdruck solidarischer Risikoteilung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.