104. Eine Frau in Deutschland verliert ihre Arbeit. Was darf nicht der Grund für diese Entlassung sein?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Die Frau bekommt ein Kind und ihr Chef weiß das.
Erläuterung
Eine Kündigung wegen Schwangerschaft ist unzulässig und nach § 17 Mutterschutzgesetz grundsätzlich verboten; der Kündigungsschutz gilt ab Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber bis vier Monate nach der Entbindung, Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Verfassungsrechtlich ist dies durch Art. 3 Abs. 2 GG (Gleichberechtigung) und Art. 6 Abs. 4 GG (besonderer Schutz der Mutter) sowie unionsrechtliche Vorgaben (RL 92/85/EWG, RL 2006/54/EG) abgesichert. Demgegenüber können langandauernde Krankheit (personenbedingte Kündigung) oder wiederholte Pflichtverstöße wie häufiges Zuspätkommen bzw. private Erledigungen in der Arbeitszeit (verhaltensbedingte Kündigung) – jeweils nach Abmahnung und Verhältnismäßigkeitsprüfung – grundsätzlich Kündigungsgründe sein.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.