12. Eine Partei im Deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Sie kann nicht abgeschafft werden.
Erläuterung
Die Pressefreiheit ist in Art. 5 Abs. 1 GG als Grundrecht garantiert; Beschränkungen sind nur im Rahmen des Art. 5 Abs. 2 GG und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig. Eine Abschaffung durch einfaches Gesetz wäre evident verfassungswidrig; selbst eine Verfassungsänderung müsste den Wesensgehalt nach Art. 19 Abs. 2 GG achten und darf nach Art. 79 Abs. 3 GG die durch Art. 1 und 20 geschützte freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht aushöhlen, zu der die Kommunikationsfreiheiten konstitutiv gehören. Zudem erfordert jede Grundgesetzänderung qualifizierte Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat (Art. 79 Abs. 2 GG); eine einzelne Partei und der Bundestag allein können dies nicht bewirken.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.