123. Was ist in Deutschland die „5 %-Hürde“?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
Erläuterung
Die 5%-Hürde ist die im Bundeswahlgesetz verankerte Sperrklausel, die sich bei Bundestagswahlen auf den bundesweiten Anteil der gültigen Zweitstimmen bezieht; ähnliche Regelungen bestehen in den meisten Landeswahlgesetzen. Sie soll die parteipolitische Zersplitterung begrenzen und die Arbeits- und Mehrheitsfähigkeit des Parlaments sichern – eine Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik. Das Bundesverfassungsgericht hat diese qualifizierte Beschränkung der Wahlrechtsgleichheit wiederholt als verhältnismäßig gebilligt; Parteien nationaler Minderheiten sind ausgenommen. Historisch bestand zudem die Grundmandatsklausel, die eine Ausnahme von der 5%-Schwelle eröffnete.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.