123. Was ist in Deutschland die „5 %-Hürde“?

Antwortmöglichkeiten

  1. Abstimmungsregelung im Bundestag für kleine Parteien
  2. Anwesenheitskontrolle im Bundestag für Abstimmungen
  3. Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen
  4. Anwesenheitskontrolle im Bundesrat für Abstimmungen

Richtige Antwort

Mindestanteil an Wählerstimmen, um ins Parlament zu kommen

Erläuterung

Die 5%-Hürde ist die im Bundeswahlgesetz verankerte Sperrklausel, die sich bei Bundestagswahlen auf den bundesweiten Anteil der gültigen Zweitstimmen bezieht; ähnliche Regelungen bestehen in den meisten Landeswahlgesetzen. Sie soll die parteipolitische Zersplitterung begrenzen und die Arbeits- und Mehrheitsfähigkeit des Parlaments sichern – eine Lehre aus den Erfahrungen der Weimarer Republik. Das Bundesverfassungsgericht hat diese qualifizierte Beschränkung der Wahlrechtsgleichheit wiederholt als verhältnismäßig gebilligt; Parteien nationaler Minderheiten sind ausgenommen. Historisch bestand zudem die Grundmandatsklausel, die eine Ausnahme von der 5%-Schwelle eröffnete.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.