126. Was bekommen wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen in Deutschland vor einer Wahl?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde
Erläuterung
Die Wahlbenachrichtigung wird auf Grundlage der Bundeswahlordnung (§§ 18–19 BWO) von den Gemeinden als Wahlbehörden versandt; sie informiert u.a. über Wahllokal, Wahlzeit und Möglichkeiten der Briefwahl. Das Wahlrecht nach Art. 38 GG ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim; die praktische Durchführung obliegt den Kommunen. Weder der Bundespräsident noch die Bundesversammlung haben Verwaltungszuständigkeiten für allgemeine Wahlen; die Bundesversammlung dient ausschließlich der Wahl des Bundespräsidenten. Mitteilungen kirchlicher Stellen sind rechtlich ohne Relevanz, was der in Art. 140 GG i.V.m. Art. 136–139, 141 WRV verankerten Trennung von Staat und Kirche entspricht.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.