126. Was bekommen wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen in Deutschland vor einer Wahl?

Antwortmöglichkeiten

  1. eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde
  2. eine Wahlerlaubnis vom Bundespräsidenten / von der Bundespräsidentin
  3. eine Benachrichtigung von der Bundesversammlung
  4. eine Benachrichtigung vom Pfarramt

Richtige Antwort

eine Wahlbenachrichtigung von der Gemeinde

Erläuterung

Die Wahlbenachrichtigung wird auf Grundlage der Bundeswahlordnung (§§ 18–19 BWO) von den Gemeinden als Wahlbehörden versandt; sie informiert u.a. über Wahllokal, Wahlzeit und Möglichkeiten der Briefwahl. Das Wahlrecht nach Art. 38 GG ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim; die praktische Durchführung obliegt den Kommunen. Weder der Bundespräsident noch die Bundesversammlung haben Verwaltungszuständigkeiten für allgemeine Wahlen; die Bundesversammlung dient ausschließlich der Wahl des Bundespräsidenten. Mitteilungen kirchlicher Stellen sind rechtlich ohne Relevanz, was der in Art. 140 GG i.V.m. Art. 136–139, 141 WRV verankerten Trennung von Staat und Kirche entspricht.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.