133. Was ist bei Bundestags- und Landtagswahlen in Deutschland erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. Der Ehemann wählt für seine Frau mit.
  2. Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.
  3. Man kann am Wahltag telefonisch seine Stimme abgeben.
  4. Kinder ab dem Alter von 14 Jahren dürfen wählen.

Richtige Antwort

Man kann durch Briefwahl seine Stimme abgeben.

Erläuterung

Nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG gelten die Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit; daraus folgt die persönliche Stimmabgabe ohne Stellvertretung (Ausnahme: zulässige Assistenz für Menschen mit Behinderungen unter Wahrung des Wahlgeheimnisses). Die Briefwahl ist gesetzlich zugelassen (§ 24 BWahlG; seit 1957, seit 2008 ohne Begründungspflicht), entsprechend in den Landeswahlgesetzen. Telefonische Stimmabgabe ist unzulässig, da sie Geheimheit, Nachprüfbarkeit und Öffentlichkeit der Wahl verletzen würde (vgl. BVerfG zur Öffentlichkeit der Wahl, 2 BvC 3/07). Das Wahlalter beträgt für den Bundestag 18 Jahre (Art. 38 Abs. 2 GG); einige Länder haben für Landtagswahlen auf 16 abgesenkt, aber nicht auf 14.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.