141. Wer berät in Deutschland Personen bei Rechtsfragen und vertritt sie vor Gericht?

Antwortmöglichkeiten

  1. ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin
  2. ein Richter / eine Richterin
  3. ein Schöffe / eine Schöffin
  4. ein Staatsanwalt / eine Staatsanwältin

Richtige Antwort

ein Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin

Erläuterung

Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und hat die Aufgabe, Mandanten zu beraten und sie vor Gericht zu vertreten. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) begrenzt rechtliche Beratung auf besonders Befugte; vor vielen Gerichten besteht zudem Anwaltszwang (z.B. § 78 ZPO), mit eng umgrenzten Ausnahmen. Richterinnen und Richter (Art. 97 GG) entscheiden unabhängig und dürfen die Parteien nicht beraten; Schöffinnen und Schöffen wirken als Laienrichter an der Entscheidung mit, und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten das öffentliche Interesse im Strafverfahren. Diese Rollenordnung dient der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und des fairen Verfahrens, einschließlich rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.