144. Ein Richter / eine Richterin gehört in Deutschland zur …

Antwortmöglichkeiten

  1. vollziehenden Gewalt.
  2. rechtsprechenden Gewalt.
  3. planenden Gewalt.
  4. gesetzgebenden Gewalt.

Richtige Antwort

rechtsprechenden Gewalt.

Erläuterung

Nach Art. 20 Abs. 2 GG wird die Staatsgewalt in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung geteilt; Richter gehören der rechtsprechenden Gewalt an. Art. 92 GG formuliert dies ausdrücklich: Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und die Gerichte der Länder ausgeübt. Kernprinzip ist die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) sowie der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG), die Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit sichern. Eine „planende Gewalt“ kennt das Grundgesetz nicht; Planung ist eine Verwaltungsaufgabe innerhalb der Exekutive.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.