145. In Deutschland wird die Staatsgewalt geteilt. Für welche Staatsgewalt arbeitet ein Richter / eine Richterin? Für die …

Antwortmöglichkeiten

  1. Judikative.
  2. Exekutive.
  3. Presse.
  4. Legislative.

Richtige Antwort

Judikative.

Erläuterung

Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz verankert: Art. 20 Abs. 2 GG teilt die Staatsgewalt auf, Art. 92 GG überträgt die rechtsprechende Gewalt den Richtern. Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 GG); Exekutive und Legislative dürfen ihre Entscheidungen nicht anweisen. Die Presse ist keine Staatsgewalt, sondern eine durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Institution, allenfalls metaphorisch als „vierte Gewalt“ bezeichnet. Die strikte Sicherung richterlicher Unabhängigkeit ist eine Lehre aus der Weimarer und der nationalsozialistischen Vergangenheit.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.