146. Wie nennt man in Deutschland ein Verfahren vor einem Gericht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Prozess
Erläuterung
Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet „Prozess“ das Gerichtsverfahren, insbesondere in Zivil- und Strafsachen; im öffentlichen Recht spricht man entsprechend vom Verwaltungsprozess. Seine Ausgestaltung geht auf die Reichsjustizgesetze von 1877 (GVG, ZPO, StPO) zurück und gilt heute nach den einschlägigen Verfahrensordnungen, etwa der VwGO. Verfassungsrechtlich prägen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) sowie Garantien wie der gesetzliche Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) und das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG), ergänzt durch Art. 6 EMRK, den Prozess. Begriffe wie „Prozedur“ oder „Protokoll“ bezeichnen allgemeine Abläufe bzw. die Niederschrift, nicht aber das gerichtliche Verfahren selbst.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.