193. Von 1961 bis 1989 war Berlin …

Antwortmöglichkeiten

  1. ohne Bürgermeister.
  2. ein eigener Staat.
  3. durch eine Mauer geteilt.
  4. nur mit dem Flugzeug erreichbar.

Richtige Antwort

durch eine Mauer geteilt.

Erläuterung

Zwischen 1961 und 1989 wurde Berlin durch die von der DDR am 13. August 1961 errichtete Berliner Mauer entlang der Sektorengrenze faktisch geteilt; ihr Fall am 9. November 1989 beendete dieses Grenzregime. Verfassungsrechtlich stand Berlin unter dem Viermächte-Status; West-Berlin war kein Land der Bundesrepublik, aber eng an das Grundgesetz (Art. 23 a. F., unter alliiertem Vorbehalt) angebunden und hatte einen Regierenden Bürgermeister. Berlin war daher weder „ein eigener Staat“ noch „ohne Bürgermeister“. Die Erreichbarkeit war nicht auf Luftwege beschränkt; Straßen- und Schienen-Transit wurden völkerrechtlich und durch das Transitabkommen von 1971 gesichert.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.