2. In Deutschland können Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Religionsunterricht teilnimmt.
Erläuterung
Die Entscheidungsbefugnis der Eltern beruht auf Art. 7 Abs. 2 GG sowie dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung (1921), das die Religionsmündigkeit mit 14 Jahren festlegt; zwischen 12 und 14 ist der Wille des Kindes zu berücksichtigen. Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 GG ein ordentliches Lehrfach, jedoch konfessionell geprägt und zugleich der staatlichen Schulaufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG) unterstellt; die sogenannte Bremer Klausel (Art. 141 GG) erlaubt länderspezifische Abweichungen. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres entscheidet der Schüler bzw. die Schülerin eigenständig über die Teilnahme, was den Grundsatz staatlicher weltanschaulicher Neutralität und elterlicher Erziehungsfreiheit austariert.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.