232. Wer wird bei der Europawahl gewählt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Erläuterung
Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in allgemeiner, unmittelbarer, freier, geheimer und gleicher Wahl gewählt (Art. 14 Abs. 3 EUV; Europawahlakt und nationales Recht). Weder die Europäische Kommission noch Beitrittsstaaten oder eine „europäische Verfassung“ werden unmittelbar vom Wahlvolk bestimmt; die Kommission wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt (Art. 17 Abs. 7 EUV), Beitritte erfolgen nach Art. 49 EUV. In Deutschland gründet die Teilnahme an der Unionsintegration auf Art. 23 GG; das BVerfG hat 5‑%‑ und 3‑%‑Sperrklauseln für Europawahlen wegen Verstoßes gegen die Wahlrechtsgleichheit verworfen (2011/2014). Die Europawahl sichert die demokratische Legitimation der Unionsgesetzgebung, da das Parlament am ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beteiligt ist (Art. 289 AEUV).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.