247. Eine Frau ist schwanger. Sie ist kurz vor und nach der Geburt ihres Kindes vom Gesetz besonders beschützt. Wie heißt dieser Schutz?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Mutterschutz
Erläuterung
Der besondere Schutz heißt Mutterschutz und ist verfassungsrechtlich in Art. 6 Abs. 4 GG verankert, einfachgesetzlich im Mutterschutzgesetz (MuSchG) ausgestaltet. Er umfasst Schutzfristen (6 Wochen vor, 8 Wochen nach der Geburt; 12 Wochen nach Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Behinderung des Kindes), Kündigungsschutz, Beschäftigungsverbote und Arbeitsschutzauflagen sowie Mutterschaftsgeld nebst Arbeitgeberzuschuss. Historisch wurzelt der Mutterschutz in der Arbeitsgesetzgebung des späten 19. Jahrhunderts und in Art. 119 der Weimarer Reichsverfassung; europarechtlich wird er u. a. durch RL 92/85/EWG flankiert. Er ist strikt von der Elternzeit nach dem BEEG zu unterscheiden.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.