252. In Deutschland …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin verheiratet sein.
Erläuterung
Das deutsche Eherecht ist strikt monogam: Nach § 1306 BGB ist die Doppelehe verboten; ihre Begründung ist nach § 172 StGB strafbar. Art. 6 Abs. 1 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, wobei die verfassungs- und höchstrichterliche Rechtsprechung die Ehe als Zwei-Personen-Institution versteht. Polygamische Ehen, die im Ausland wirksam geschlossen wurden, entfalten in Deutschland nur eng begrenzte Wirkungen und verstoßen regelmäßig gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB). Eine erneute Eheschließung ist nach Scheidung oder Verwitwung zulässig; frühere Wartefristen für Frauen sind abgeschafft, Fragen der Abstammung regeln die §§ 1592 ff. BGB.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.