252. In Deutschland …

Antwortmöglichkeiten

  1. darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin verheiratet sein.
  2. kann man mehrere Ehepartner / Ehepartnerinnen gleichzeitig haben.
  3. darf man nicht wieder heiraten, wenn man einmal verheiratet war.
  4. darf eine Frau nicht wieder heiraten, wenn ihr Mann gestorben ist.

Richtige Antwort

darf man zur gleichen Zeit nur mit einem Partner / einer Partnerin verheiratet sein.

Erläuterung

Das deutsche Eherecht ist strikt monogam: Nach § 1306 BGB ist die Doppelehe verboten; ihre Begründung ist nach § 172 StGB strafbar. Art. 6 Abs. 1 GG stellt Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, wobei die verfassungs- und höchstrichterliche Rechtsprechung die Ehe als Zwei-Personen-Institution versteht. Polygamische Ehen, die im Ausland wirksam geschlossen wurden, entfalten in Deutschland nur eng begrenzte Wirkungen und verstoßen regelmäßig gegen den ordre public (Art. 6 EGBGB). Eine erneute Eheschließung ist nach Scheidung oder Verwitwung zulässig; frühere Wartefristen für Frauen sind abgeschafft, Fragen der Abstammung regeln die §§ 1592 ff. BGB.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.