253. Wo müssen Sie sich anmelden, wenn Sie in Deutschland umziehen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
beim Einwohnermeldeamt
Erläuterung
Nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) besteht die Pflicht, die neue Wohnung binnen zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) anzumelden. Das Meldewesen ist bundesrechtlich normiert, wird aber nach Art. 83, 84 GG als eigene Angelegenheit von Ländern und Gemeinden vollzogen. Historisch reicht die Wohnsitzmeldung in das preußische Polizeiverwaltungsrecht zurück; seit dem Volkszählungsurteil des BVerfG (1983) unterliegt sie dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und strengen Datenschutzvorgaben. Standesamt (Personenstand), Ordnungsamt (Gefahrenabwehr) und Gewerbeamt (Gewerbeanzeigen) sind hierfür nicht zuständig.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.