265. Wohin muss man in Deutschland zuerst gehen, wenn man heiraten möchte?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
zum Standesamt
Erläuterung
Nach § 1310 BGB kommt eine Ehe in Deutschland nur durch die Erklärung der Eheschließung vor dem Standesbeamten zustande; daher ist der erste Schritt die Anmeldung/Anzeige der Eheschließung beim zuständigen Standesamt, das Ehefähigkeit und Ehehindernisse (§§ 1303–1315 BGB) prüft. Art. 6 GG stellt Ehe und Familie unter besonderen staatlichen Schutz, doch die Eheschließung ist – im Sinne der Trennung von Kirche und Staat (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 WRV) – ausschließlich zivilrechtlich wirksam. Die obligatorische Zivilehe wurde 1875 im Deutschen Reich im Kontext des Kulturkampfs eingeführt; kirchliche Trauungen entfalten keine zivilrechtliche Wirkung. Das frühere Verbot der Voraustrauung wurde 2009 aufgehoben, ohne die ausschließliche Rechtswirkung der standesamtlichen Eheschließung zu ändern.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.