266. Wann beginnt die gesetzliche Nachtruhe in Deutschland?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
um 22 Uhr
Erläuterung
Die „gesetzliche Nachtruhe“ ist kein einzelner Bundesparagraf, sondern ergibt sich aus dem Immissionsschutzrecht (insb. BImSchG und TA Lärm), flankiert durch Landespolizeirecht und kommunale Satzungen. Als Nachtzeit gilt regelmäßig 22:00–06:00 Uhr; in dieser Spanne sind Lärmimmissionen auf Zimmerlautstärke zu begrenzen. Verfassungsrechtlich dient dies dem Schutz von Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und Persönlichkeitsrechten sowie dem nachbarlichen Interessenausgleich gegenüber Eigentums-, Berufs- und Freizeitnutzungen (Art. 14, Art. 12 GG). Dementsprechend gilt im Einbürgerungstest 22 Uhr als Beginn der Nachtruhe.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.