269. In Deutschland haben Kinder ab dem Alter von drei Jahren bis zur Ersteinschulung einen Anspruch auf …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
einen Kindergartenplatz.
Erläuterung
Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen Kindergartenplatz und ist in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) verankert: seit 1996 für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung; durch das Kinderförderungsgesetz 2008 wurde er ab 2013 auf unter Dreijährige ausgeweitet. Verfassungsrechtlich gründet er auf Art. 6 GG (Schutz von Ehe und Familie) und der staatlichen Mitverantwortung für frühkindliche Bildung und Teilhabe; die Umsetzung erfolgt im kooperativen Föderalismus durch Länder und Kommunen. Es handelt sich um ein subjektives öffentliches Recht, das vor den Verwaltungsgerichten durchsetzbar ist; bei Nichterfüllung kommen Amtshaftungsansprüche in Betracht (BGH, Urt. v. 20.10.2016 – III ZR 278/15). Die Leistungserbringung folgt dem Subsidiaritätsprinzip, oft in Trägerschaft freier Wohlfahrtspflege.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.