268. Eine junge Frau will den Führerschein machen. Sie hat Angst vor der Prüfung, weil ihre Muttersprache nicht Deutsch ist. Was ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. Sie muss mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, bevor sie den Führerschein machen kann.
  2. Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.
  3. Wenn sie kein Deutsch kann, darf sie keinen Führerschein haben.
  4. Sie muss den Führerschein in dem Land machen, in dem man ihre Sprache spricht.

Richtige Antwort

Sie kann die Theorie-Prüfung vielleicht in ihrer Muttersprache machen. Es gibt mehr als zehn Sprachen zur Auswahl.

Erläuterung

Richtig ist Antwort 2: Die theoretische Fahrerlaubnisprüfung kann in Deutschland in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden; die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und die Praxis der Prüfstellen (TÜV/DEKRA) sehen hierfür mehr als zehn Sprachoptionen vor, darunter Englisch, Türkisch, Russisch und Hocharabisch. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit, weil sie das geprüfte Verständnis der Verkehrsregeln sicherstellt, ohne Personen wegen ihrer Sprache zu benachteiligen; dies entspricht dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG. Ein genereller Ausschluss Nichtdeutschsprachiger oder die Verpflichtung, den Führerschein im Ausland zu erwerben, wäre unverhältnismäßig und mit dem Teilhabeprinzip sowie dem Verwaltungsrecht unvereinbar.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.