272. Welche Lebensform ist in Deutschland nicht erlaubt?

Antwortmöglichkeiten

  1. Mann und Frau sind geschieden und leben mit neuen Partnern zusammen.
  2. Zwei Frauen leben zusammen.
  3. Ein alleinerziehender Vater lebt mit seinen zwei Kindern zusammen.
  4. Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.

Richtige Antwort

Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.

Erläuterung

Nach Art. 6 Abs. 1 GG steht die Ehe als auf Dauer angelegte Zweierbeziehung unter besonderem Schutz und ist in Deutschland monogam konzipiert. § 1306 BGB verbietet die Eheschließung trotz bestehender Ehe (Doppelehe), und § 172 StGB stellt Bigamie unter Strafe. Demgegenüber sind nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie vielfältige Familienformen – etwa das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner oder Alleinerziehender – durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und den Familienschutz (Art. 6 GG) gedeckt; seit 2017 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Polygame Ehen, auch im Ausland geschlossene, scheitern regelmäßig am ordre public (§ 6 EGBGB) und entfalten im Inland grundsätzlich keine Wirkung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.