272. Welche Lebensform ist in Deutschland nicht erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Ein Mann ist mit zwei Frauen zur selben Zeit verheiratet.
Erläuterung
Nach Art. 6 Abs. 1 GG steht die Ehe als auf Dauer angelegte Zweierbeziehung unter besonderem Schutz und ist in Deutschland monogam konzipiert. § 1306 BGB verbietet die Eheschließung trotz bestehender Ehe (Doppelehe), und § 172 StGB stellt Bigamie unter Strafe. Demgegenüber sind nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie vielfältige Familienformen – etwa das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Partner oder Alleinerziehender – durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und den Familienschutz (Art. 6 GG) gedeckt; seit 2017 ist die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Polygame Ehen, auch im Ausland geschlossene, scheitern regelmäßig am ordre public (§ 6 EGBGB) und entfalten im Inland grundsätzlich keine Wirkung.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.