273. Bei Erziehungsproblemen gehen Sie in Deutschland …

Antwortmöglichkeiten

  1. zum Arzt / zur Ärztin.
  2. zum Gesundheitsamt.
  3. zum Einwohnermeldeamt.
  4. zum Jugendamt.

Richtige Antwort

zum Jugendamt.

Erläuterung

Bei Erziehungsproblemen ist in Deutschland das Jugendamt zuständig als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII (KJHG 1990). Es bietet u. a. Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) und Hilfen zur Erziehung (§§ 27 ff.) an und erfüllt das aus Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG folgende staatliche Wächteramt – jedoch nach dem Grundsatz „Hilfe vor Eingriff“ und im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gegenüber freien Trägern (§§ 4, 75 SGB VIII). Organisatorisch ist das Jugendamt Teil der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) bei Kreisen und kreisfreien Städten; auf Landesebene wirken die Landesjugendämter. Historisch entwickelte sich das System aus dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 und wurde 1990 grundlegend reformiert.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.