282. Welches Ehrenamt müssen deutsche Staatsbürger / Staatsbürgerinnen übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Vereinstrainer / Vereinstrainerin
  2. Bibliotheksaufsicht
  3. Wahlhelfer / Wahlhelferin
  4. Lehrer / Lehrerin

Richtige Antwort

Wahlhelfer / Wahlhelferin

Erläuterung

Nach Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung werden Mitglieder der Wahlorgane (insbesondere der Wahlvorstände) ehrenamtlich bestellt und sind grundsätzlich zur Übernahme verpflichtet; eine Ablehnung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Diese staatsbürgerliche Pflicht ist Ausdruck des Demokratieprinzips des Art. 20 Abs. 2 GG und dient der Sicherung der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG (allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim). Historisch knüpft die ehrenamtliche Durchführung von Wahlen an die deutsche Tradition bürgerschaftlicher Selbstverwaltung und Transparenz an und verhindert eine rein behördliche Kontrolle des Wahlakts.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.