329. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin des Stadtstaates Berlin?

Antwortmöglichkeiten

  1. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin
  2. Oberbürgermeister / Oberbürgermeisterin
  3. Präsident / Präsidentin des Senats
  4. Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin

Richtige Antwort

Regierender Bürgermeister / Regierende Bürgermeisterin

Erläuterung

Berlin ist als Stadtstaat eines der drei Länder, deren Verfassung die Landesregierung als "Senat" bezeichnet und deren Regierungschef "Regierender Bürgermeister" heißt. Er wird vom Abgeordnetenhaus gewählt, leitet die Richtlinien der Politik, führt den Vorsitz im Senat und vertritt das Land Berlin. Anders als in Flächenländern mit einem "Ministerpräsidenten" sowie Bremen ("Präsident des Senats") und Hamburg ("Erster Bürgermeister") ist der "Oberbürgermeister" eine rein kommunale Amtsbezeichnung. Historisch gewann das Amt des Regierenden Bürgermeisters in West-Berlin wegen des besonderen völkerrechtlichen Status bis 1990 besonderes Gewicht und wurde nach der Wiedervereinigung in die föderale Ordnung integriert.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.