330. Welchen Senator / welche Senatorin hat Berlin nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Senator / Senatorin für Außenbeziehungen
Erläuterung
Berlin ist als Land und Stadtstaat durch einen Senat regiert; die Mitglieder der Landesregierung heißen Senatorinnen und Senatoren. Außenbeziehungen sind verfassungsrechtlich Kompetenz des Bundes: Nach Art. 32 GG führt der Bund die auswärtigen Beziehungen; Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG verleiht ihm die ausschließliche Gesetzgebung über auswärtige Angelegenheiten. Länder können nur mit Zustimmung der Bundesregierung völkerrechtliche Verträge schließen oder direkt tätig werden (Art. 32 Abs. 3 GG). Daher gibt es in Berlin keinen Senator für Außenbeziehungen, wohl aber Ressorts für Finanzen, Inneres und Justiz.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.