121. Eine Partei möchte in den Deutschen Bundestag. Sie muss aber einen Mindestanteil an Wählerstimmen haben. Das heißt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
5 %-Hürde.
Erläuterung
Die sogenannte 5‑%-Hürde ist die Sperrklausel des Bundeswahlgesetzes und verlangt, dass eine Partei mindestens fünf Prozent der Stimmen (regelmäßig der Zweitstimmen) erzielt, um Sitzanteile zu erhalten. Sie greift in die Wahlrechtsgleichheit (Art. 38 Abs. 1 GG) ein, wird jedoch vom Bundesverfassungsgericht seit 1952 als verhältnismäßig gebilligt, um die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern und einer Zersplitterung wie in der Weimarer Republik vorzubeugen. Für Europawahlen hat das Gericht 2011 und 2014 Sperrklauseln verworfen, da dort andere institutionelle Bedingungen gelten. Die Klausel dient historisch der Eindämmung von Parteienzersplitterung und der Stabilisierung mehrheitsfähiger Regierungsbildung.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.