17. Die deutschen Gesetze verbieten …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Ungleichbehandlung der Bürger und Bürgerinnen durch den Staat.
Erläuterung
Nach dem Grundgesetz (GG) werden Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG), Petitionsrecht (Art. 17 GG) und Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) nicht verboten, sondern als Grundrechte gewährleistet—freilich mit verfassungsimmanenten Schranken (allgemeine Gesetze, Jugendschutz, Schutz der Ehre; bei Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz). Demgegenüber verpflichtet der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) den Staat zur Gleichbehandlung; Art. 3 Abs. 2–3 GG konkretisieren dies und untersagen Diskriminierungen. Alle staatliche Gewalt ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden; Eingriffe unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.