18. Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
die Unantastbarkeit der Menschenwürde
Erläuterung
Artikel 1 Abs. 1 GG garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde; Satz 2 verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen, und Art. 1 Abs. 3 bindet die Staatsgewalt an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht. Als Reaktion auf die Verbrechen des Nationalsozialismus wurde die Menschenwürde zum obersten Verfassungsprinzip erhoben und durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 gegen Abschwächung oder Abschaffung gesichert. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus die objektive Wertordnung der Verfassung entwickelt, die die gesamte Rechtsordnung durchdringt (Lüth-Urteil 1958). Andere Grundrechte wie das Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2), die Religionsfreiheit (Art. 4) und die Meinungsfreiheit (Art. 5) bleiben zentral, stehen aber normativ unter dem Primat der Menschenwürde.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.