263. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
werden bestraft.
Erläuterung
In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren; unter 14 gilt nach § 19 StGB Schuldunfähigkeit. Für 14‑ bis 17‑Jährige gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das Erziehung und Resozialisierung in den Vordergrund stellt (§§ 2, 9 ff., 13, 17 JGG) und zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe unterscheidet. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt zudem nach § 3 JGG die erforderliche sittliche und geistige Einsichtsfähigkeit voraus; Heranwachsende (18–20) können nach § 105 JGG ebenfalls nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Dieses System konkretisiert die Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG), das Schuldprinzip und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) durch verhältnismäßige, pädagogisch ausgerichtete Sanktionen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.