263. In Deutschland sind Jugendliche ab 14 Jahren strafmündig. Das bedeutet: Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind und gegen Strafgesetze verstoßen, …

Antwortmöglichkeiten

  1. werden bestraft.
  2. werden wie Erwachsene behandelt.
  3. teilen die Strafe mit ihren Eltern.
  4. werden nicht bestraft.

Richtige Antwort

werden bestraft.

Erläuterung

In Deutschland beginnt die Strafmündigkeit mit 14 Jahren; unter 14 gilt nach § 19 StGB Schuldunfähigkeit. Für 14‑ bis 17‑Jährige gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das Erziehung und Resozialisierung in den Vordergrund stellt (§§ 2, 9 ff., 13, 17 JGG) und zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe unterscheidet. Strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt zudem nach § 3 JGG die erforderliche sittliche und geistige Einsichtsfähigkeit voraus; Heranwachsende (18–20) können nach § 105 JGG ebenfalls nach Jugendstrafrecht behandelt werden. Dieses System konkretisiert die Menschenwürdegarantie (Art. 1 GG), das Schuldprinzip und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) durch verhältnismäßige, pädagogisch ausgerichtete Sanktionen.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.