274. Sie haben in Deutschland absichtlich einen Brief geöffnet, der an eine andere Person adressiert ist. Was haben Sie nicht beachtet?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
das Briefgeheimnis
Erläuterung
Die richtige Antwort ist das Briefgeheimnis. Es ist als Grundrecht in Art. 10 Abs. 1 GG zusammen mit dem Post- und Fernmeldegeheimnis garantiert und wurde nach den Erfahrungen der Weimarer Republik und des NS‑Überwachungsstaates bewusst stark ausgestaltet; Beschränkungen sind nur unter den Voraussetzungen des Art. 10 Abs. 2 GG (G‑10‑Gesetz, G‑10‑Kommission) zulässig. Gegenüber Privaten schützt das Strafrecht durch § 202 StGB (Verletzung des Briefgeheimnisses) und § 206 StGB (bei Post-/Telekommunikationsbediensteten); zivilrechtlich wirkt Art. 10 über die mittelbare Drittwirkung auf Persönlichkeitsrechte und Unterlassungsansprüche. Schweigerecht (Prozessrecht) und Schweigepflicht (berufsrechtliche Verschwiegenheit, § 203 StGB) sowie die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) sind hiervon begrifflich zu unterscheiden.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.