275. Was braucht man in Deutschland für eine Ehescheidung?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
die Unterstützung eines Anwalts / einer Anwältin
Erläuterung
Nach Art. 6 Abs. 1 GG stehen Ehe und Familie unter besonderem Schutz; die Scheidung ist in §§ 1564 ff. BGB geregelt. Das Verfahren findet vor dem Familiengericht nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) statt; für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG), weshalb anwaltliche Vertretung erforderlich ist. Seit der Reform von 1977 (Erstes Eherechtsreformgesetz) gilt das Zerrüttungsprinzip mit regelmäßig einjähriger Trennungszeit; Einwilligungen von Eltern oder Kindern oder ärztliche Atteste sind keine Voraussetzungen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.