279. In den meisten Mietshäusern in Deutschland gibt es eine „Hausordnung“. Was steht in einer solchen „Hausordnung“? Sie nennt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Regeln, an die sich alle Bewohner und Bewohnerinnen halten müssen.
Erläuterung
Die „Hausordnung“ ist ein privatrechtliches Ordnungsinstrument der Hausgemeinschaft, regelmäßig als Bestandteil des Mietvertrags bzw. als AGB einbezogen und daher an §§ 305–307 BGB gebunden. Sie konkretisiert den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 BGB) und regelt typischerweise Ruhezeiten, Reinigung, Müllentsorgung oder die Nutzung gemeinschaftlicher Flächen, darf jedoch weder zwingendes Recht noch das Diskriminierungsverbot des AGG verletzen. Grundrechte wirken hier mittelbar: Eigentum (Art. 14 GG) und Hausrecht des Vermieters treffen auf Besitz- und Nutzungsrechte der Mieter, sodass nur verhältnismäßige, transparente Verhaltensregeln zulässig sind. Historisch knüpft die Hausordnung an die Urbanisierung des 19. Jahrhunderts an und dient dem nachbarschaftlichen Frieden („Hausfrieden“) neben öffentlichem Ordnungsrecht.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.