289. Ein Mann mit dunkler Hautfarbe bewirbt sich um eine Stelle als Kellner in einem Restaurant in Deutschland. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Er bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil …

Antwortmöglichkeiten

  1. seine Deutschkenntnisse zu gering sind.
  2. er zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  3. er eine dunkle Haut hat.
  4. er keine Erfahrungen im Beruf hat.

Richtige Antwort

er eine dunkle Haut hat.

Erläuterung

Die Ablehnung allein wegen dunkler Hautfarbe stellt eine unmittelbare Benachteiligung nach § 3 Abs. 1 AGG dar und verstößt zugleich gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, der Diskriminierungen u. a. wegen der ‚Rasse‘ oder der ethnischen Herkunft untersagt. Das Diskriminierungsverbot im Arbeitsleben wird unionsrechtlich durch die Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG getragen und im AGG konkretisiert. Zulässige, sachliche Auswahlkriterien sind hingegen etwa unzureichende Sprachkenntnisse, mangelnde Berufserfahrung oder unangemessene Gehaltsforderungen, sofern sie diskriminierungsfrei angewandt werden. Ein solcher Verstoß kann Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz (§§ 15, 22 AGG) sowie Präventionspflichten des Arbeitgebers (§ 12 AGG) auslösen.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.