290. Sie haben in Deutschland einen Fernseher gekauft. Zu Hause packen Sie den Fernseher aus, doch er funktioniert nicht. Der Fernseher ist kaputt. Was können Sie machen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
den Fernseher reklamieren
Erläuterung
Nach deutschem Kaufrecht (§§ 434, 437, 439 BGB) haben Käufer bei einem Sachmangel zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer; sie reklamieren den Defekt, und der Verkäufer kann zwischen Reparatur und Ersatzlieferung wählen. Eine Strafanzeige ist zivilrechtlich nicht einschlägig, ein eigenmächtiger Austausch unzulässig, und eine (freiwillige) Garantie ist strikt von der gesetzlichen Gewährleistung zu unterscheiden. Seit 2022 gilt im Verbrauchsgüterkauf eine Beweislastumkehr von 12 Monaten (§ 477 BGB), die die Richtlinie (EU) 2019/771 umsetzt. Verbraucherschutz und Rechtssicherheit wurzeln in den Verfassungsprinzipien des Rechtsstaats und der Sozialstaatlichkeit (Art. 20 GG) sowie der Einbindung in die Europäische Union (Art. 23 GG).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.