49. Wer bestimmt in Deutschland die Schulpolitik?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
die Bundesländer
Erläuterung
Nach Art. 30 und 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Schulwesen grundsätzlich bei den Ländern; dies wird als Kulturhoheit der Länder bezeichnet. Art. 7 GG ordnet zwar die staatliche Schulaufsicht an, gemeint ist primär die Aufsicht der Länder, koordiniert durch die Ständige Konferenz der Kultusminister (KMK). Der Bund hat nur eng begrenzte Mitwirkungsrechte, etwa in Wissenschaft und Forschung (Art. 91b GG) sowie seit den Föderalismusreformen punktuell bei der Bildungsinfrastruktur (Art. 104c GG), womit das frühere Kooperationsverbot teilweise gelockert wurde. Historisch ist diese Zuständigkeitsverteilung eine bewusste Reaktion auf die Gleichschaltung und Zentralisierung in der NS-Zeit und knüpft an föderale Traditionen der Weimarer Republik an.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.