119. Wahlen in Deutschland sind frei. Was bedeutet das?

Antwortmöglichkeiten

  1. 1. Alle verurteilten Straftäter / Straftäterinnen dürfen nicht wählen.
  2. 2. Wenn ich wählen gehen möchte, muss mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin mir frei geben.
  3. 3. Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.
  4. 4. Ich kann frei entscheiden, wo ich wählen gehen möchte.

Richtige Antwort

3. Jede Person kann ohne Zwang entscheiden, ob sie wählen möchte und wen sie wählen möchte.

Erläuterung

„Frei“ im Sinne der Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG (i.V.m. Art. 28 Abs. 1 GG) bedeutet freie Willensbildung und -betätigung ohne staatlichen oder privaten Zwang; geschützt ist auch die Entscheidung, nicht zu wählen. Unzulässige Einflussnahmen – etwa Stimmenkauf oder Druck durch Arbeitgeber/Behörden – sind verboten; die Geheimheit der Wahl sichert diese Freiheit ab, ist aber ein eigenständiger Grundsatz. Anders als Antwort 1 suggeriert, gibt es keinen generellen Wahlrechtsausschluss für Straftäter; Entziehungen sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen auf Grund richterlicher Entscheidung zulässig (§ 45 StGB; § 13 BWahlG). Ein allgemeiner Anspruch auf Arbeitsbefreiung besteht nicht (Wahltag ist regelmäßig Sonntag, Briefwahl möglich), und ohne Wahlschein wird grundsätzlich im zugewiesenen Wahlraum des Wahlbezirks gewählt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.