137. Welches Gericht ist in Deutschland bei Konflikten in der Arbeitswelt zuständig?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
das Arbeitsgericht
Erläuterung
Zuständig ist die Arbeitsgerichtsbarkeit, normiert im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), insbesondere in § 2 und § 2a, die sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtliche Streitigkeiten (u. a. aus Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen und der Betriebsverfassung) erfasst. Sie ist dreistufig organisiert (Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte, Bundesarbeitsgericht in Erfurt) und entscheidet in Kammern mit einem Berufsrichter sowie je einem ehrenamtlichen Richter aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, was die Sozialpartnerschaft institutionell abbildet. Die Spezialzuständigkeit grenzt sie von den ordentlichen Gerichten und den Familien- bzw. Strafgerichten ab und konkretisiert das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie das Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG). Historisch knüpft sie an die Weimarer Arbeitsgerichtsbarkeit und das Reichsarbeitsgericht an; das heutige System wurde durch das ArbGG 1953/1979 fortentwickelt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.