138. Was kann ich in Deutschland machen, wenn mir mein Arbeitgeber / meine Arbeitgeberin zu Unrecht gekündigt hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. weiter arbeiten und freundlich zum Chef / zur Chefin sein
  2. ein Mahnverfahren gegen den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin führen
  3. Kündigungsschutzklage erheben
  4. den Arbeitgeber / die Arbeitgeberin bei der Polizei anzeigen

Richtige Antwort

Kündigungsschutzklage erheben

Erläuterung

Der rechtlich richtige Weg ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4, § 7 KSchG; § 2 ArbGG). Dieser Rechtsschutz konkretisiert Art. 19 Abs. 4 GG im Arbeitsrecht und steht im Kontext des Sozialstaatsprinzips sowie der sozialen Rechtfertigungserfordernisse des § 1 KSchG. Das Mahnverfahren ist auf unbestrittene Geldforderungen zugeschnitten und klärt die Wirksamkeit einer Kündigung nicht; eine Strafanzeige ist nur bei Verdacht einer Straftat einschlägig. Bei Erfolg bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es können Annahmeverzugslohnansprüche entstehen (§ 615 BGB); der Betriebsrat muss zuvor ordnungsgemäß angehört worden sein (§ 102 BetrVG).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.