277. Eine Frau, die ein zweijähriges Kind hat, bewirbt sich in Deutschland um eine Stelle. Was ist ein Beispiel für Diskriminierung? Sie bekommt die Stelle nur deshalb nicht, weil sie …

Antwortmöglichkeiten

  1. kein Englisch spricht.
  2. zu hohe Gehaltsvorstellungen hat.
  3. keine Erfahrungen in diesem Beruf hat.
  4. Mutter ist.

Richtige Antwort

Mutter ist.

Erläuterung

Eine Benachteiligung wegen Mutterschaft stellt nach Art. 3 Abs. 2 und 3 GG sowie § 7 i.V.m. § 1 AGG eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts dar; sie ist auch unionsrechtlich nach der Gleichbehandlungsrichtlinie 2006/54/EG und der EuGH‑Rechtsprechung (u. a. C‑177/88 – Dekker) untersagt. Art. 6 Abs. 4 GG und das Mutterschutzgesetz gewährleisten zudem besonderen Schutz von Müttern im Arbeitsleben, ergänzt durch das BEEG (Elternzeit/Elterngeld). Demgegenüber können fehlende Sprachkenntnisse, überhöhte Gehaltsforderungen oder mangelnde Berufserfahrung sachliche, leistungsbezogene Kriterien darstellen, sofern sie verhältnismäßig und diskriminierungsfrei angewandt werden. Die Entwicklung vom Gleichberechtigungsgebot des Jahres 1949 zur Förderklausel von 1994 unterstreicht den verfassungsrechtlichen Auftrag, tatsächliche Gleichstellung in der Arbeitswelt durchzusetzen.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.